Der Weg zum Master-Studium in Bochum
Alle BewerberInnen von anderen Hochschulen müssen die Gleichwertigkeit ihres Bachelor-Abschlusses mit unserem Bachelor-Abschluss feststellen lassen. Diese Anerkennung der Gleichwertigkeit erfolgt im Rahmen einer Äquivalenzprüfung.
Wenn Sie von einer anderen deutschen oder deutschsprachigen ausländischen Hochschule kommen, mindestens einen Bachelor-Abschluss haben und bei uns ein Master-Programm studieren wollen, müssen Sie zum Einstieg in ein Master of Arts-Programm einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit dem entsprechenden Bachelor-Abschluss der Ruhr-Universität Bochum stellen.
Voraussetzung ist hierfür, dass Sie bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, und dass Sie während dieses Studiums bereits das Fach / die Fächer (oder ein vergleichbares Fach / vergleichbare Fächer) studiert haben, die Sie nun an der Ruhr-Universität Bochum im Master-Programm fortführen möchten. Diesen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit stellen Sie bei der Studienfachberatung.
Wichtige Informationen zur Antragstellung
- Reichen Sie den Antrag an bitte mit diesen Unterlagen ein:
- Sprachnachweise,
- ein aktuelles Transcript of Records
- Die Antragstellung kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen. Während des laufenden Semesters werden Anträge i.d.R. im Zeitraum von 1 Woche beantwortet: Die Bearbeitungszeit von Anträgen, die außerhalb der Vorlesungszeiten (d.h. in den Semesterferien) eingehen, liegt bei 1-2 Wochen.
- Prognosen über die Erfolgsaussichten Ihres Antrags können nicht erteilt werden.
- Der Termin für das obligatorische Beratungsgespräch wird Ihnen NACH Prüfung des Äquivalenzantrags schriftlich mitgeteilt.
- Die Einschreibung in das Master-Studium kann nach Rückerhalt des positiv entschiedenen Antrags auf Anerkennung der Gleichwertigkeit zu den regulären Immatrikulationsfristen der RUB erfolgen. Eine zusätzliche Bewerbung ist nicht erforderlich. Neben dem rückgesendeten Antrag (enthält bereits den Nachweis über die vorgeschriebene Fachberatung) benötigen Sie zur Immatrikulation allerdings noch Ihre Bachelorurkunde und die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer alten Universität.
Häufig gestellte Fragen:
Kann ich mich auch für den Masterstudiengang bewerben, wenn ich noch kein Bachelorzeugnis habe?
Ja, Sie können sich bewerben. Zur Prüfung der Äquivalenz ist das Zeugnis nicht erforderlich. Sie benötigen es jedoch spätestens bei der Immatrikulation. Fragen, die die Immatrikulation an der Ruhr-Universität betreffen, beantwortet das Studierendensekretariat der RUB.
Kann ich mich für den Masterstudiengang bewerben, wenn ich nicht alle erforderlichen Fremdsprachen nachweisen kann?
Ja, Sie können sich bewerben. Fehlende Sprachnachweise können bis zur Anmeldung der Masterprüfung nachgeholt werden.
Kann ich mich für den Masterstudiengang bewerben, wenn ich bislang keine Kunstgeschichte studiert habe?
Ja, Sie können sich bewerben. Allerdings sollten Sie wissen, dass im Rahmen der Äquivalenzprüfung festgestellt werden muss, ob Ihr bisheriger B.A.-Studiengang tatsächlich gleichwertig zu einem Kunstgeschichtsstudium ist. Insbesondere bei interdisziplinären B.A.-Studiengängen kann eine Gleichwertigkeit nicht immer festgestellt werden. Wenn Sie keinen B.A.-Abschluss im Fach Kunstgeschichte/Kunstwissenschaft nachweisen können, sollten Sie nachfolgende Punkte beachten:
- Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich! Eine sinnvolle Beratung kann erst nach Prüfung Ihrer Unterlagen erfolgen.
- Fügen Sie Ihrem Transcript of Records eine tabellarische Übersicht zu den spezifisch kunstgeschichtlichen Lehrveranstaltungen bei, aus welcher die konkreten Seminarthemen und die Themen Ihrer persönlichen Studienleistungen (z.B. Seminararbeit) hervorgehen.
- Verzichten Sie bitte auf das Einreichen von Motivationsschreiben und Praktikumsberichten.
- Vermerken Sie auf dem Antrag eine gültige eMail-Adresse, damit Sie im Falle von Nachfragen kontaktiert werden können.
- Die Äquivalenzprüfung kann nicht zu Auflagen führen. Ein Studiengang ist entweder äquivalent oder nicht.
Anträge richten Sie bitte schriftlich an:
Link zu: Dr. Yvonne Northemann
Weitere Informationen
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